IG4x4-Hameln eV Brüggen
IG4x4-Hameln eV          Brüggen

Jugendquad

Ab 2026 wollen wir nun auch die Jugend in unseren Verein mehr einbeziehen. 

Schon in diesem Jahr haben wir dies angefangen und wollen es nun richtig offiziel angehen.

Hierfür können die Kinder schon ab 6 Jahren, mit einem Quad, an extra für Jugendquad abgesteckten Sektionen teilnehmen. Dabei werden die Kinder, entsprechend dem Alter, von uns Erwachsenen unterstütz und abgesichert.

Üben können die Kinder bei unseren Trainingsläufen. Dort werden auch 10 Sektionen fürs Jugendquad abgesteckt.

Auf Veranstaltungen können sie ihr Können beim Antritt gegen Kinder aus anderen Vereinen unter Beweis stellen.

Im Moment haben wir vier Kinder die an unseren Trainingsläufen und zwei die an Veranstaltungen teilnehmen.

Wir möchten unsere Begeisterung für den Motorsport den Kindern zeigen und mit ihnen teilen. 

Wir freuen uns immer auf neue Gesichter.

Bei Fragen meldet Ihr euch gerne bei uns.

 

 

Zusatzausschreibung Jugendquad

1. Teilnehmer / Fahrer
Zugelassen sind nur Teilnehmer, die über entsprechende Fahrerfahrungen mit dem Quad
verfügen.


2. Nennungen / Nenngeld / Nennungsschluss
2.1 Nennungen

Nennungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.
Nennungen sind nur auf dem vom Veranstalter bereitgestellten Formular gültig und sind beim
Veranstalter bis zum genannten Nennschluss einzureichen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, dass
Nennformular sorgfältig auszufüllen. Von allen Teilnehmern ist eine schriftliche
Einverständniserklärung des oder der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Mit Unterschrift nur eines Erziehungsberechtigten versichert dieser, dass alleiniges Sorgerecht
besteht.
Mit Abgabe der Nennung (mit Unterschrift) erkennen die Erziehungsberechtigten und die
Teilnehmer diese Ausschreibung sowie die zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung
publizierte Veranstaltungsausschreibung sowie die zu erlassenen Ergänzungsbestimmungen an.


2.2 Nenngeld
Das Nenngeld ist vor dem Start zu entrichten und beinhaltet min. vier Sektionen,
Wertungsprüfungen. Die Höhe des Nenngeldes beträgt 15,00 Euro pro Veranstaltung. Das
Nenngeld ist der Nennung beizufügen. Das Nenngeld wird nur zurückerstattet, wenn die
Veranstaltung kurzfristig abgesagt oder die Nennung abgelehnt wird.


2.3 Nennungsschluss
Der Nennungsschluss für die einzelnen Veranstaltungen wird in der jeweiligen
Veranstaltungsausschreibung festgelegt.


3. Klasseneinteilung
Am Quad-Trial können Jugendliche in folgenden Klassen teilnehmen:
Klasse 1 6 - 12 Jahre (Fun-Klasse)
Klasse 2 10 - 18 Jahre ( 10 – 12 Jahre entscheiden die gesetzlichen Vertreter nach persönlichen
Fähigkeiten über die Einteilung in die Klasse.)

Es wird nur das Alter zum Beginn des Jahres und nicht die Jahrgänge aufgeführt.
Hilfestellung:
In jeder Klasse ist eine Person zur Sicherung des Fahrers einzusetzen. Die Sicherungsperson soll ein
Umkippen des Fahrzeugs verhindern. Die Sicherheitsperson darf, bei Fahrzeugen ohne
Rückwärtsgang, bei der Rückwärtsbewegung unterstützen. Sollte an einigen Stellen die
Motorleistung nicht ausreichend sein, darf er auch kurz anschieben. Ein festgefahrenes Fahrzeug
darf jedoch nicht befreit werden. Sollte die Hilfeperson das Umkippen eines Fahrzeugs verhindern
müssen oder unerlaubt die Richtung des Fahrzeugs ändern, so ist das mit dem Sektionsabbruch zu
bestrafen. Klasse 1 Fun-Klasse kann großzügig bewertet werden.
Tipps für die Richtige Fahrstrecke dürfen nicht gegeben werden!!!!


6. Technische Bestimmungen / Persönliche Schutzausrüstung
6.1 Technische Bestimmungen

Zum Einsatz kommen Quads, die sich technisch in einwandfreiem
Zustand befinden müssen.
Lediglich Spiegel und Beleuchtungseinrichtungendürfen entfernt werden.

6.2 Persönliche Schutzausrüstung
Jeder Teilnehmer hat zweckentsprechende Kleidung zu tragen. Festes Schuhwerk, geschlossene,
den
ganzen Körper bedeckende Kleidung, feste Handschuhe (keine freien Finger), Brust-
Rückenpanzer und Helme mit ECE Kennzeichnung.
Sofern der jeweilige Veranstalter nichts anderes bestimmt hat, ist der Teilnehmer für die
Sicherheitsausrüstung selbst verantwortlich.


7. Dokumenten- und Technische Abnahme
Bei jeder Veranstaltung wird eine Dokumenten- und Technische Abnahme durchgeführt. Bei der
Dokumentenabnahme hat sich jeder Teilnehmer anzumelden.
Zur Technischen Abnahme müssen alle Teilnehmer ihre Quads vorzeigen, die einer
Funktions- und Sichtprüfung unterzogen werden. Fahrzeuge, die Sicherheitsmängel aufweisen
oder dem Ansehen des Motorsports entgegenstehen, werden nicht zum Start zugelassen.


7.1 Fahrerbesprechung:
Vor jeder Veranstaltung wird eine Fahrerbesprechung durchgeführt, Ort und Zeitpunkt wird vom
Veranstalter festgelegt.


8. Durchführung
Parcoursaufbau
Quad-Trial-Veranstaltungen werden auf einem Gelände mit einer unbefestigten, unebenen
Fläche ausgetragen (Kieskuhlen etc.). Der Streckenaufbau ist auf Geschicklichkeit und
Reaktionsfähigkeit ausgelegt. Die Streckenbreite beträgt durchgängig 3 - 5 Meter. Es werden min.
2 Sektionen aufgebaut. Die Sektionen können in beiden Richtungen durchfahren werden, so
ergeben sich 4 Wertungsprüfungen.
Anfang und Ende einer Sektion sind deutlich gekennzeichnet. Die Sektionen besteht aus min. 5
höchstens 10 Toren, und wird durch Trassierband begrenzt. Die Tore sind mit je zwei Torstangen
auszurüsten, auf denen sich Kugeln befinden, die beim Berühren herunterfallen. Der Abstand der
Tore beträgt ca. 5 Meter in Fahrlinie. Die Breite eines Tores beträgt ca. 1,40 m. Die Höhe über dem
Boden muss min. 1,00 m betragen. Holzstangen werden senkrecht lose in den Untergrund
gedrückt. Die Anzahl der Versuche ist auf 4 Versuche je Tor beschränkt.
An jeder Sektion sollte eine Messlatte für die Kontrolle der Tore vorhanden sein.
Der Veranstalter kann Pflichtsektionen zuteilen, die als erste zu befahren sind. Die Sektionen
dürfen nur nach Anweisung der Sektionsleiter befahren werden.
Der Verstoß gegen das Reglement, und die Missachtung der Anordnungen der Sektionsleiter oder
des Veranstaltungsleiters, wird mit dem Ausschluss aus der Wertung bestraft. In besonders
schweren Fällen, kann der betroffene Teilnehmer zum unverzüglichen Verlassen des
Veranstaltungsgeländes aufgefordert werden.
Im Gelände dürfen nur Fahrzeuge fahren, die versichert sind und denen durch eine Tagesnennung
das Fahren im Gelände gestattet wurde.

9. Wertung
. Folgende Strafpunkte werden vergeben:
04 Fehlerpunkte für Richtungswechsel fahren /2x Fehlpunkte für Fuß auf die Erde setzen
20 Fehlerpunkte für Kugel abwerfen
40 Fehlerpunkte für Torstange (Stange berührt an 2 Punkten den Boden)

80 Fehlerpunkte für nicht durchfahrene Tore ( je Tor )
160 Fehlerpunkte für Trassenband zerreißen, überfahren und Flatterbandstange umfahren
900 Fehlerpunkte für Sektion nicht befahren
Auswertung:
Die Auswertung wird anhand von Strafpunkten durchgeführt. Da es verschiedene Fahrzeuggrößen
gibt, wird ein Handicap Faktor mit eingerechnet.

Der kleinste HCF ist 1,0.
Berechnungsformel: Fahrzeuglänge – 1,32 m + [(Fahrzeugbreite – 0,89 m) x 2,6] + [(Radstand –
0,89m) x 2,6] +1
Allradantrieb 10 %


Grabfeld, 02.03.2024

 

Druckversion | Sitemap
Homepage der IG 4x4 Hameln e.V.